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GANZHEITLICHE PSYCHOTHERAPIE

… verbindet Elemente verschiedener therapeutischer Verfahren, um den Menschen auf seinem Lebensweg bestmöglich zu unterstützen, krankmachende Muster aufzulösen und sein Potential zu entfalten.
Sie nutzt sowohl Gesprächstherapie, humanistische Psychologie und Traumatherapie als auch Gestaltarbeit, NLP  je nachdem, was zur Person und zum Anliegen am besten passt.

Ein wichtiger Schlüssel sind die Gefühle. In einer ganzheitlichen Therapie lernen Sie wieder, wie Sie diese  sinnvoll nutzen und fühlen können. Das verhilft zu mehr Entspannung, Gelassenheit und Lebenskraft.

Genau wie bei organischen Krankheiten die Psyche nicht ausgeklammert wird, bezieht man hier immer auch den Körper mit ein.

Beispiele für Themen, die unterschiedliche Ansätze erfordern:

  • Wunsch nach Befreiung von einem negativen Denkmuster oder einer Phobie
  • Angst und Depression durch ein unverarbeitetes Kindheits-Trauma
  • Wiederholung von Krankheiten oder Beziehungsthemen durch eine systemische Verstrickung
  • Wunsch nach innerem Wachstum und spiritueller Entwicklung über das Persönliche hinaus
 
NEU: Ab sofort biete ich Ihnen auch Telefon- oder Videoberatungen an ! 
 
 
 
Information zur Kostenerstattung 
 

Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)

 

Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich vorab bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.

Es empfiehlt sich besonders für Pflichtversicherte, für die Kostenübernahme der heilpraktischen Behandlung eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen, ansonsten sind Erstattungen durch die gesetzlichen Krankenkassen nur selten möglich.

Ausnahmsweise können Behandlungskosten dann zur Erstattung kommen, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich ist, aber die Wartezeit bei kassenzugelassenen Therapeuten im individuellen Fall zu lange ist (mittlerweile nicht selten bis zu 1 Jahr Wartezeit!). Dieses sollte der Klient mit seiner gesetzlichen Krankenkasse in jedem Fall besprechen. Dieses erfordert meist ein sehr hartnäckiges und unnachgiebiges Auftreten bei der Krankenkasse.

Zusatzversicherungen sind für relativ geringe Monatsbeiträge zu bekommen. Achten Sie beim Abschluss bitte darauf, welche Leistungen erstattet werden und ob die Leistungen sofort beglichen werden, oder ob Sie eine Wartezeit (häufig ein halbes Jahr) überbrücken müssen, bis die Versicherung in Kraft tritt. Auch sollten Sie überprüfen, ob die Kosten vollständig übernommen werden. Im Einzelfall lohnt es sich, zugunsten deutlich geringerer Kosten für die Versicherung eine Selbstbeteiligung in Kauf zu nehmen.

Private Krankenversicherungen (PKV)

 

Private Krankenkassen übernehmen u. U. die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, ebenso manche Ersatzkassen. 

Fragen Sie bitte bei ihrer Krankenkasse nach, ob sie die Kosten für den psychotherapeutischen Heilpraktiker übernimmt. Ich verfüge über die „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie“.

Informieren Sie sich so früh wie möglich und auf alle Fälle vor Therapiebeginn schriftlich bei Ihrer Kasse über eine Kostenübernahme. Lassen Sie sich eine schriftliche Leistungszusage über den Leistungsumfang (maximale Anzahl an Therapiesitzungen/Jahr) geben und erfragen Sie die durch die Kasse anerkannten psychotherapeutischen Verfahren.

Auch wenn es Ihnen persönlich nicht gut geht und Sie das Gefühl haben dringend mit der Behandlung zu beginnen: warten Sie auf die Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse, bevor Sie mit der eigentlichen Therapie beginnen! 

Kosten einer Paartherapie oder für weitere Tätigkeiten, die laut Gesetz nicht unter die „Heilkunde“ fallen, werden die Kosten nicht übernommen.

Es kann auch bei Privatpatienten zu überlegen sein, ob von vorne herein auf eine Krankenkassenvergütung verzichtet werden soll.

Warum würden Sie für die Psychotherapie selbst bezahlen wollen?

  • Wenn Sie keinen konsularischen Bericht   (Beschreibung  der Therapiegründe mit Krankheitswert) von ihrem Hausarzt beantragen wollen.
  • Wenn Sie keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen wollen, um mit der Therapie zu beginnen.

  • Wenn Sie den dafür erforderlichen Arztbesuch, sowie die Aufnahme der danach zu stellenden Diagnose, in die

    EDV-Systeme Ihrer Patientenakte bei der Krankenkasse vermeiden wollen.

  • Wenn Sie durch Ihre psychotherapeutische Beteiligung bei anderen Versicherungen keine Nachteile haben wollen.

  • Wenn Sie die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen selbst bestimmen wollen. 

 
Der Weg zu allem Großen geht durch die Stille. (Friedrich W. Nietsche)